Anforderung einer Zufahrtberechtigung beim Sehusafest
Das Veranstaltungsgelände darf während der Veranstaltungszeiten nur in Ausnahmefällen befahren werden. Die Ausnahme wird in Form einer Fahrberechtigung erteilt. Bitte füllt das unten stehende Formular vollständig aus und klickt im Anschluss auf den Button "absenden".
Bitte beachtet die folgenden Hinweise:
Alle als Fahrer eingesetzten Personen sind im Formular zu nennen. Die für die Gruppe/den Stand/die Firma verantwortliche Person hat die als Fahrer eingesetzten Personen über die nachfolgenden Auflagen zu unterrichten. Mit dem Absenden der Meldung erklärt die Gruppen-/Stand-/Firmenverantwortliche Person, die Auflagen zu akzeptieren.
- Nur die namentlich benannten und unterrichteten Personen dürfen Fahrzeuge während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände führen
- Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren
- Personen haben immer Vorrang
- Fahrzeuge sind jederzeit gegen zweckentfremdete Nutzung zu sichern - dazu ist der Fahrzeugschlüssel immer abzuziehen, die Fenster zu schließen und das Fahrzeug immer abzuschließen, wenn es verlassen wird
- Bei festgestellten Verstößen gegen eine oder mehrere dieser Auflagen, kann der Veranstalter die Fahrberechtigung sofort entziehen




